Das Landgericht Köln gab einem Käufer recht, der die Ware zu einem Schnäppchenpreis dank der Sofort-Kaufen-Option erhaschen konnte. Die Ausreden der Verkäuferin zählten in diesem Fall nicht (Urt. V. 25.08.2023, Az. 37 O 220/22).
Das Landgericht Köln gab einem Käufer recht, der die Ware zu einem Schnäppchenpreis dank der Sofort-Kaufen-Option erhaschen konnte. Die Ausreden der Verkäuferin zählten in diesem Fall nicht (Urt. V. 25.08.2023, Az. 37 O 220/22).
Fehler können ja passieren, aber wenn man den Käufer erst ewig mit (augenscheinlichen) Lügen hinhält, bevor man ganz am Ende die “ich hab mich nur vertippt”-Karte zieht, kann man auch nicht allzu viel Entgegenkommen erwarten.