Das Bundesverfassungsgericht hat drei Abiturienten aus Bayern Recht gegeben, die gegen Legasthenie-Vermerke in ihren Zeugnissen geklagt hatten. Im Allgemeinen jedoch seien solche Vermerke möglich.
Hm, ich weiß nicht, ob ich es OK finde, wenn medizinische Diagnosen gegen deinen Wunsch auf offiziellen Dokumenten landen. Aber gut, das Thema ist zu kompliziert für einfache Antworten.
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