Das Bundesverfassungsgericht hat drei Abiturienten aus Bayern Recht gegeben, die gegen Legasthenie-Vermerke in ihren Zeugnissen geklagt hatten. Im Allgemeinen jedoch seien solche Vermerke möglich.
Bei uns in Schleswig-Holstein um die Jahrtausendwende war es so, daß in allen Fächern (ja auch Mathe) Punktabzüge wegen zu schlechter Rechtschreibung gemacht wurden. Insbesondere auch der der Abi-Abschlußprüfung. Die “eingetragenen Legastheniker” haben also alle Noten (und damit auch den so wichtigen Abi-Durchschnitt) damit behandeln können.
Bei uns in Schleswig-Holstein um die Jahrtausendwende war es so, daß in allen Fächern (ja auch Mathe) Punktabzüge wegen zu schlechter Rechtschreibung gemacht wurden. Insbesondere auch der der Abi-Abschlußprüfung. Die “eingetragenen Legastheniker” haben also alle Noten (und damit auch den so wichtigen Abi-Durchschnitt) damit behandeln können.