Fußgänger haben auf Zebrastreifen natürlich Vorrang, Fahrräder nicht. Aber was ist mit Segways, Skateboards, Scootern, etc.?
Fußgänger haben auf Zebrastreifen natürlich Vorrang, Fahrräder nicht. Aber was ist mit Segways, Skateboards, Scootern, etc.?
Da hat die Süddeutsche leider Unrecht, siehe §24 StVO. Kinder auf Kinderfahrrädern u.ä. sind rechtlich immer Fußgänger.