Fünf Jahre nach dem Angriff von Rechtsextremen in Chemnitz wird das Verfahren gegen drei Angeklagte unter Auflage eingestellt. Betroffene sind empört.

Eigentlich waren noch drei weitere Prozesstage angesetzt. Doch das Chemnitzer Landgericht stellte am Freitag das Verfahren gegen drei Männer ein, die sich am Rande rechter Ausschreitungen im September 2018 in Chemnitz an Angriffen auf elf linke De­mons­tran­t*in­nen beteiligten. Die drei waren wegen Körperverletzung und Landfriedensbruch angeklagt. Nun müssen sie innerhalb von sechs Monaten jeweils 1.000 Euro an soziale Einrichtungen zahlen. Die Betroffenen reagierten mit Unverständnis, die Nebenklage nannte es einen Skandal.

Durch den Prozess habe er gelernt, kommentierte ein Betroffener, der anonym bleiben möchte, nach der Entscheidung, „dass Nazis in Deutschland nichts zu befürchten haben, wenn sie auf politische Gegner losgehen“. Anna Schramm, die damals Angegriffene im Projekt „Support“ in Chemnitz berät, sagte der taz: „Die Betroffenen waren schon vor dieser Entscheidung vom schleppenden Verfahren desillusioniert. Die Justiz hat die Dimension der Straftaten nicht erkannt.“

Die Täter räumten im Prozess ein, dass sie mit einer größeren Gruppe nach der Demo durch Chemnitz zogen. Als es aus der Gruppe zu Übergriffen und Beleidigungen kam, hätten sie sich nicht beteiligt, aber auch nicht distanziert. Im Prozess hieß es, die Angreifer hätten „Adolf Hitler unser Führer“ und „Scheiß Zecken“ gerufen. Die Verteidiger haben für die Angeklagten gesagt, dass dieses Verhalten falsch war.

Am Montag äußerte sich das Landgericht Chemnitz gegenüber der taz nicht dazu, aus welchem Grund es das Verfahren nach Paragraf 153a Strafgesetzbuch eingestellt hat. Demnach müssen die Auflagen oder Weisungen geeignet sein, „das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen“.

[…]

Kati Lang, Anwältin der Nebenklage, findet, bei solch einer Entscheidung müsse das Gericht auch die Wirkung im Blick haben. „Für Neonazis ist das ein Freifahrtschein. Erst wurde schlampig ermittelt, dann der Prozess verschleppt und am Ende gibt es keine Strafe.“ Die Geldauflage von 1.000 Euro, die das Gericht den Angeklagten auferlegt hat, ist rechtlich keine Strafe.

[…]

  • Lhianna@feddit.de
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    8
    ·
    8 months ago

    Bisher keine. Das hier war der erste von drei Prozessen. Ist ja erst fünf Jahre her.

    Einer der ursprünglich Angeklagten ist übrigens abgetaucht bevor er eine Haftstrafe in einem anderen Fall antreten musste und ein anderer ist ganz plötzlich suizidgefährdet, kann aber trotzdem feiern gehen.