Eigentlich sollten schon vom 1. Oktober an kürzere Ersatzfreiheitsstrafen gelten. Doch die Länder brauchen mehr Zeit für die Umstellung der Software.
Eigentlich sollten schon vom 1. Oktober an kürzere Ersatzfreiheitsstrafen gelten. Doch die Länder brauchen mehr Zeit für die Umstellung der Software.
Aber am billigsten ist, es dann nicht hinbekommt, den Prozess verschleppt und dann durch zusatzkosten und Schlamperei dreimal so teuer ist.