Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hat die Immunität des AfD-Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke aufgehoben. Der Weg für eine weitere Anklage ist nun frei: er soll sich auf Telegram der Volksverhetzung schuldig gemacht haben. Alle anwesenden Parlamentarier (minus drei AfD-Abgeordnete) stimmten dafür.

  • Pantherina@feddit.de
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    1 year ago

    Okay das mag ein Grund sein. Aber was heißt das dann konkret? Wenn jemand angeklagt wird, kommt es zu einem Prozess, und ein Gericht fällt ein (hoffentlich neutrales) Urteil.

    Und hier? Ein Politiker wird ganz oft angeklagt, und sozusagen ein “Über-Gericht” entscheidet dann, ob die valide sind und überhaupt gelten?

    Ich sehe das extrem kritisch, weil was ist das für ein Prozess? Wie neutral ist der, gibt es dazu ein faires Verfahren, wo AnklägerInnen aussprechen und Beweise vortragen können?

    Die Argumentation reicht mir halt nicht, UHaft ist auch ganz toll weil dadurch ab und zu Terroristen eingesperrt werden, genauso jetzt aber auch Klimaaktivisti.

      • Pantherina@feddit.de
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        1 year ago

        Laut Deutschem Bundestag muss ein Abgeordneter dafür auf frischer Tat ertappt oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen werden

        Zählt für Unweltverbrechen meist nicht

        Zwar sind die Abgeordneten vor strafrechtlichen, nicht aber vor zivilrechtlicher Verfolgung geschützt. Es können also beispielsweise Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

        Ja woow

        Nur weil Politikerinnen und Politiker Immunität genießen, heißt das nicht, dass nicht gegen sie ermittelt werden kann. Das Immunitätsrecht hindert die Justiz an der Strafverfolgung. Verfahren und mögliche Maßnahmen gegen Abgeordnete sind aber möglich, wenn der Bundestag diese genehmigt.

        Wenn der Bundestag mit ZB einer instabilen Koalition, die nicht kaputtgehen will, das halt nicht zulässt, passiert nix.

        Die Immunität des Bundespräsidenten ist in Artikel 60 des Grundgesetzes geregelt und bleibt im Gegensatz zu den Abgeordneten auch nach der Amtszeit noch bestehen

        Wtf?

        In der Geschäftsordnung des Bundestages ist geregelt, dass die Staatsanwaltschaft vor Aufnahme der Ermittlungen den Bundestagspräsidenten oder die Bundestagspräsidentin sowie den Abgeordneten über ihr Ansinnen informieren. Erst nach einer Frist von 48 Stunden kann die Staatsanwaltschaft dann mit ihren Ermittlungen beginnen

        Super zum vertuschen

        1973 wurde der “Beschluss des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages” verabschiedet. Seitdem werden strafrechtliche Ermittlungen gegen Abgeordnete generell genehmigt. Eine Genehmigung für Einzelfälle gibt es seitdem nicht mehr.

        Nice

        Rest les ich später