Der AfD-Abgeordnete Lars Hünich sinniert öffentlich über die AfD-Pläne nach der Landtagswahl. Das Ziel: Die Abschaffung „dieses Parteienstaats“. Brandenburgs Verfassungsschutzchef Jörg Müller reagiert umgehend.

Nach dem Treffen von Rechtsextremisten, AfD-Funktionären, CDU- und Werteunions-Leuten in der Potsdamer Villa Adlon hat der Brandenburger Verfassungsschutz angedeutet, die Örtlichkeit stärker ins Visier zu nehmen. Verfassungsschutz-Chef Jörg Müller sagte am Mittwochnachmittag im Innenausschuss des Landtags: „Ich will und kann nicht ausschließen, dass das Gästehaus am Lehnitzsee von uns nicht auf die Liste der beobachteten Objekte gesetzt wird.“

Müller nannte das Haus ein potenzielles „Szeneobjekt“. Kriterium für eine solche Bewertung seien eine mehrfache Nutzung für extremistische Ziele, unmittelbarer Zugriff (nicht über Buchungsumwege) und klare Belege. Bei dem besagten Treffen seien erwiesene Rechtsextremisten zugegen gewesen, das Konzept der „Remigration“ (von Menschen mit Migrationshintergrund – die Red.) sei erörtert worden – dieses Konzept fuße auf einem mit der Verfassung unvereinbaren monoethnischen Volksbegriff. Der Verfassungsschutz werde nun Belege prüfen und dann gegebenenfalls handeln.

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Im Rahmen der Ausschusssitzung gab Jörg Müller bekannt, der Verfassungsschutz habe aktuell einen weiteren mutmaßlichen Beleg für die Verfassungsfeindlichkeit der Brandenburger AfD gesichert. Es geht um eine Äußerung des AfD-Landtagsabgeordneten Lars Hünich bei einer Versammlung in Falkensee (Havelland), über die der ZDF-Länderspiegel berichtet hat. Hünich sagte dort vor laufender Kamera: „Wenn wir morgen in einer Regierungsverantwortung sind, dann müssen wir diesen Parteienstaat abschaffen.“

Dies, so Müller, verstoße gegen die im Grundgesetz geschützte freiheitlich-demokratisch Grundordnung und das Parteienprivileg. Artikel 21 des Grundgesetzes schützt die Parteien in ihrem Bestand. Die Äußerungen Hünichs würden „in unsere Bewertung mit einfließen“, so Müller.

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  • trollercoaster@feddit.de
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    9 months ago

    Müssten dann in Beiden Fällen die Nachkommen zurück nach Schlesien oder nur die deren Großeltern in Russland in Gefangenenschaft waren?

    Die letzteren müssten nach der “Logik” vermutlich “zurück” nach Sibirien, denn das ist ein sicheres Drittland.