Jupp. Weg damit. Diese Ausnahmen werden im Normalfall doch nur herangezogen, um seine AN noch besser ausbeuten zu können. Im Vertrag werden die AN auf die “Werte” der Arbeitgeberin verpflichtet, weil ja auch viel im pflegerischen/sozialen Bereich läuft und man sich gut um die Kundachaft kümmern muss. Aber wehe der Arbeitnehmer hat mal Probleme, wird eventuell gar krank. Da kann sich die AG dann gar nicht schnell genug trennen.
Jupp. Weg damit. Diese Ausnahmen werden im Normalfall doch nur herangezogen, um seine AN noch besser ausbeuten zu können. Im Vertrag werden die AN auf die “Werte” der Arbeitgeberin verpflichtet, weil ja auch viel im pflegerischen/sozialen Bereich läuft und man sich gut um die Kundachaft kümmern muss. Aber wehe der Arbeitnehmer hat mal Probleme, wird eventuell gar krank. Da kann sich die AG dann gar nicht schnell genug trennen.