Seit dem 7. April 2023 sind für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen die Bestimmungen der auf der Grundlage der STIKO-Empfehlung erlassenen Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses maßgeblich für den Anspruch auf COVID-19-Impfungen. Die COVID-19-Vorsorgeverordnung legt zudem fest, dass Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung einen COVID-19-Impfung-Anspruch haben, wenn eine Ärztin oder ein Arzt dies für medizinisch erforderlich hält.
STIKO-Empfehlung:
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Alle Personen ab 60 Jahren
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BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege
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Alle Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit relevanten Grundkrankheiten
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Personen jeden Alters mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung
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Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann
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Dann klingel ich nochmal durch, habs vor ein paar Monaten versucht. Vielleicht ist es ja jetzt mit der neuen Verordnung anders.
Die Verordnung gilt ja anscheinend bereits seit April.