Während Frankreich über eine weitere Liberalisierung im Abtreibungsrecht jubelt, umweht Frauen hierzulande noch immer ein Hauch der Kriminalität, wenn sie ihre Schwangerschaft auf eigenen Wunsch beenden. Der Grund: eine 30 Jahre alte Entscheidung, an der es offenbar kein Vorbeikommen gibt.
Geht es um das Selbstbestimmungsrecht von Frauen, liegen zwischen Deutschland und seinem Nachbarland Frankreich Welten. Während Französinnen seit fast 50 Jahren legal und kostenfrei abtreiben können, stehen Frauen in Deutschland dabei noch heute mit einem Bein in der Kriminalität. Am Montag zog Paris die Gräben noch tiefer: In Frankreich sind Abtreibungen künftig nicht nur legal, sondern auch verfassungsrechtlich garantiert. Die Entscheidung im Kongress fiel mit überwältigender Mehrheit - quer durch das sonst so auseinanderklaffende Parteienspektrum. Hierzulande sorgt derweil schon jede Überlegung, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Bereich des Strafbaren zu zerren, für Empörung in breiten Teilen von Politik und Gesellschaft.
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Ja, es ist unnormal, dass das StGB Sachen explizit erlaubt. Normalerweise würde da einfach gar nichts stehen, da alles, was nicht verboten ist, erlaubt ist.
Das, was du als “schwammig” bezeichnest betrifft vor allem Spätabtreibungen außerhalb der Fristenregelung. Es geht dabei nun einmal um spezielle Einzelfälle, da kann der Gesetzgeber nur grobe Richtlinien vorgeben, sonst wäre der Paragraph ein ganzes Buch. Für die Einzelfälle sind nun einmal Gerichte zuständig. Der Normfall ist eben die Abtreibung in den ersten 12 Wochen (14, wenn Du das mit anderen Ländern vergleichen willst, wir rechnen anders). Da ist nichts schwammig.
Ich glaube es hilft hier sogar, dass ich nicht direkt betroffen bin. Das hilft das Problem objektiver zu sehen. Objektiv betrachtet ist diese Formulierung als Ausnahme nun einmal nur symbolisch anders als eine Formulierung, bei der die Straflosigkeit der Normalfall ist. Außerdem ist die deutsche Lösung durch die erzwungenen Beratungsgespräche ein wenig bürokratisch. Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Ich halte diese Lösung auch nicht für ideal, aber wir reden hier wirklich von einem “first world problem”. (edit: Damit meine ich den rechtlichen Rahmen, nicht die ungewollte Schwangerschaft. Dass die Situation belastend ist, ist mir klar, nur ist der Einfluss des StGB darauf sehr gering).