Die Bundesregierung hat sich auf die Bedingungen für Zeitverträge an Hochschulen geeinigt. Das teilte Bildungsministerin Stark-Watzinger in Berlin mit. Vorgesehen ist nun, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach einer Promotion künftig nur noch vier statt sechs Jahre befristet beschäftigt werden dürfen.
Wissenschaftszeitvertragsgesetz – ich bin enttäuscht. Das hätte mindestens ein Wissenschaftszeitvertragsbegrenzungsänderungsgesetz werden können!
Inhaltlich halt ich mich raus – kenn’ mich da nicht aus.
Oder Kluge-Zeit-Gesetz?
Da könnte man ins Grübeln kommen, wie naheliegend die Assoziation von Wissenschaft und Klug nun tatsächlich sein mag…
Zweiter Satz quasi ein Reim, nice!