Reduzierung nicht automatisch
Allerdings erfolgen nicht alle Reduzierungsschritte automatisch. Im Jahr 2025 werden die Mitarbeiter noch gefragt, ob sie ab folgendem Januar 37 Stunden oder mehr arbeiten wollen; wer nicht antwortet, geht automatisch auf 37 Stunden.
Anfang 2027 gibt es dann eine optionale Reduzierung auf 36 Stunden, ab 2028 auf 35,5 Stunden und ab 2029 dann 35 Stunden. Bei den letzten drei Stufen müssen sich die Beschäftigten selbst beim Arbeitgeber melden, wenn sie die Reduzierungsschritte wahrnehmen wollen
Es ist offensichtlich, dass Verantwortung für “ca. 100 Mitarbeiter” und das Deklarieren als “smartesten Personalverwalter” völlig irrelevante Merkmale sind.
Die Aussage ist nämlich falsch. Es gilt grundsätzlich, dass die “nähere” Regelung anzusetzen ist. Also Tarifvertrag vor Bundesgesetz und Vertrag vor Tarifvertrag. Dabei gilt aber das Günstigerprinzip, also es können keine Verschlechterungen integriert werden.
Beispiel: Gesetzlicher Urlaubsanspruch: 24 Tage bei 6 Tagen pro Woche. Wenn im Vertrag nun 30 stehen, gilt der Vertrag. 18 Tage wären unzulässig und es gälten weiterhin die 24 Tage.
Ob eine längere Kündigungsfrist für die Probezeit als ungünstiger angenommen würde in der Rechtsprechung, ist sicher umstritten.