Im hessischen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD heißt es im Kapitel 7, auf Seite 105:
Klingt für mich so, als sei da eine „Lex Tegut-TEOs“ koalitionsseitig schon in Vorbereitung …
Wenn ich mir einerseits das unvermeidliche An- und Wegfahren von Leuten vom und zum Markt so vorstelle, könnte damit das vom VGH betonte „aktive Handeln des Kunden“ durchaus als Störung der Arbeitsruhe angesehen werden - unabhängig davon, ob in so einem „begehbaren Verkaufsautomaten“ Personal zugegen ist oder nicht.
Andererseits werden wohnortnahe Einkaufsmöglichkeiten nicht nur im ländlichen Raum, sondern auch bereits in ganzen Stadtteilen schmerzlich vermisst. Warum dann nicht die Ansiedlung von solchen automatisierten Minisupermärkten dadurch erleichtern, dass man die Öffnung auch an den (laut tegut besonders umsatzstarken) Ruhetagen ermöglicht. Ich glaube, dass man das zumindest mal ausprobieren sollte.
Im hessischen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD heißt es im Kapitel 7, auf Seite 105:
Klingt für mich so, als sei da eine „Lex Tegut-TEOs“ koalitionsseitig schon in Vorbereitung …
Wenn ich mir einerseits das unvermeidliche An- und Wegfahren von Leuten vom und zum Markt so vorstelle, könnte damit das vom VGH betonte „aktive Handeln des Kunden“ durchaus als Störung der Arbeitsruhe angesehen werden - unabhängig davon, ob in so einem „begehbaren Verkaufsautomaten“ Personal zugegen ist oder nicht.
Andererseits werden wohnortnahe Einkaufsmöglichkeiten nicht nur im ländlichen Raum, sondern auch bereits in ganzen Stadtteilen schmerzlich vermisst. Warum dann nicht die Ansiedlung von solchen automatisierten Minisupermärkten dadurch erleichtern, dass man die Öffnung auch an den (laut tegut besonders umsatzstarken) Ruhetagen ermöglicht. Ich glaube, dass man das zumindest mal ausprobieren sollte.