Windows 11 wird demnächst den Standard-Browser so akzeptieren, wie Nutzer ihn konfiguriert haben, ohne dies teilweise zu ignorieren: zumindest in den Staaten der Europäischen Union, Norwegen, Liechtenstein und Island. Für den Rest der Welt gilt dies nicht.
“Nur in Europa”… genau das zeigt doch, das man einfachste Dinge schon vorschreiben muss.
Andere Betriebssysteme übernehmen das weltweit. Deswegen heißt es Standardbrowser. Dort nennt man das “Benutzerfreundlichkeit”
Verrückt, ich weiß…
Es zeigt auch, wie wichtig es für den Verbraucherschutz ist, einen ausreichend großen Markt und regulierungswillige Politiker und Behörden zu haben. Da kann die EU noch vieles besser machen, aber es ist schon nochmal krass, was so außerhalb abgeht.
Und auch da haben wir nochmal Glück gehabt, dass Trump (so bescheuert das auch ist, das es dafür Trump gebraucht hat) TTIP gekippt hat. Sonst wäre Verbaucherschutz in der EU massiv aufgeweicht worden.
Könntest du den Zusammenhang näher erläutern?
Für den ersten Absatz: Die EU hat in vielen Bereichen wichtige Verbraucherschutzstandards geschaffen, die dann z.T. auch in anderen Märkten übernommen wurden. Das klappt aber nur, weil hier sehr viele Menschen leben von denen viele genug Geld haben. Damit ist es für Firmen attraktiv, sich an die Regularien zu halten, anstatt einfach den Markt nicht zu bedienen. Würden sie den Markt nicht bedienen, wäre das auch nachteilig für die Bürger.
Als Beispiel sieht man das denke ganz gut, wenn z.B. Facebook oder Google androhen bei Gesetz XY nicht mehr in Europa anzubieten, und sich dann doch anpassen. Davon profitieren gerade bei difitalen Sachen auch andere Regionen, die dann ebenfalls die EU Regeln verabschieden, die Firmen dann schon drauf eingestellt sind und es weniger kostet, die Regularien umzusetzen.
Aus der TTIP Debatte haben wir ja einige Beispiele gehört. z.B. müssen in den USA Eier durchgehend gekühlt werden, und das Hähnchenfleisch wird mit Chlor desinfiziert, weil die Hygieneanforderungen auf Farmen noch unterirdischer aind als hier. Im digitalen haben wir mit der Datenschutz Grundverordnung einen wichtigen Standard geschaffen. Wieder Beispiel USA, wo dagegen gilt, dass wenn du z.B. einen Supermarkt betrittst, der Betreiber ohne weitere Zustimmung Kameras mit Gesichtserkennung betreiben darf und dich nach allen Maßstäben datenanalysieren darf. Da hast du als Mensch gegenüber einer Firme quasi keinerlei digitale Rechte, sobald du in irgendeiner Form ein Geschäft mit ihnen beginnst.
Das wir das in der EU durchsetzen können, geht aber nur weil wir einen Markt haben. Würde z.B. Slowenien mit 2 Mio. Einwohner was beschließen, würden internationale Konzerne mit hunderttausenden Mitarbeitern und einem vielfachen Jahresumsatz des staatlichen BIP sen Staat einfach auslachen. Deswegen betreiben Konzerne gegen Regulierung immer “teile und herrsche” Strategien. Besonders krass wied es bei Unternehmenssteuern, von die globale Mindestbesteuerung nur wirksam ist, wenn sie global ist, und Staaten gegeneinander ausgespielt werden.
Zum 2. Absatz: In TTIP wurden zahlreiche Ausnahmen zum bestehenden Verbraucherschutz in z.T. geheimen Absprachen verhandelt. Dazu kam, das vor privaten Schiedsgerichten darüber entschieden werden sollte, ob ein Staat bzw. die EU durch das Einführen von neuen Gesetzen, die Gewinne von Unternehmen verringert hätte. Diese Gewinne hätten die Unternehmen dann als “Schadensersatz” bekommen.
Wenn also z.B. ein Staat das Alter, in dem Zigaretten gekauft werden können von 16 auf 18 erhöht, um den Jugendschutz zu fördern, dann hätten Tabakkonzerne Anspruch auf “Entschädigung” für all die Zigaretten, die dann nicht mehr von Minderjährigen gekauft werden dürfen. Das wird dann natürlich aus dem Steuergeld bezahlt.
Bei TTIP war auch noch das Absurde, dass die wirtschaftlichen Vorteile ziemlich zweifelhaft waren. Es hätten also v.a. die Eigentümer von privaten Unternehmen profitiert, ohne das davon viel in der Gesamtwirtschaft bei rumgekommen wäre, aber mit massiven Schaden für alle Bürger. Und es ist auch bezeichnend, dass sie versucht haben die meistens höheren Standards der EU aufzuweichen, anstatt jeweils die höchsten Verbraucherschutzstandards von allen Beteiligten auf das gesamte Marktgebiet des Abkommens auszuweiten.
Danke für die ausführliche Erklärung, das war sehr informativ!