Das Bundesverfassungsgericht hat drei Abiturienten aus Bayern Recht gegeben, die gegen Legasthenie-Vermerke in ihren Zeugnissen geklagt hatten. Im Allgemeinen jedoch seien solche Vermerke möglich.
Du widersprichst dir hier selber. Entweder die Rechtschreibkorrektur ist so gut dass sie alles kompensiert was selbst jemand der es selbst nicht kann dort zusammen schreibt oder du bekommst regelmäßig Mails mit falscher Rechtschreibung. Beides zusammen ist eher unwahrscheinlich.
Die Rechtschreibkorrektur erkennt Fehler und markiert sie. Wenn man sich aber nicht die zehn Sekunden nimmt, nochmal zu schauen und Fehler zu überprüfen, nutzt die Korrektur auch nichts.
Jemand der weiß, dass er damit Schwierigkeiten hat, würde sie auch nutzen.
Der Widerspruch ist also nicht in der Empirie, sondern im Verhalten von Menschen, die auf Basis von Legasthenie diskriminieren könnten. Genau deswegen sollte das nicht im Zeugnis vermerkt werden.
Du widersprichst dir hier selber. Entweder die Rechtschreibkorrektur ist so gut dass sie alles kompensiert was selbst jemand der es selbst nicht kann dort zusammen schreibt oder du bekommst regelmäßig Mails mit falscher Rechtschreibung. Beides zusammen ist eher unwahrscheinlich.
Die Rechtschreibkorrektur erkennt Fehler und markiert sie. Wenn man sich aber nicht die zehn Sekunden nimmt, nochmal zu schauen und Fehler zu überprüfen, nutzt die Korrektur auch nichts.
Jemand der weiß, dass er damit Schwierigkeiten hat, würde sie auch nutzen.
Der Widerspruch ist also nicht in der Empirie, sondern im Verhalten von Menschen, die auf Basis von Legasthenie diskriminieren könnten. Genau deswegen sollte das nicht im Zeugnis vermerkt werden.