Das Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt, dass das Protokollieren von Telekommunikationsdaten ohne konkreten Anlass nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Justizminister Buschmann (FDP) will nun rasch handeln und die Vorratsdatenspeicherung aus dem Gesetz streichen lassen.
In der Praxis ist das aber nicht der Fall.
De facto macht die Regierung die Gesetze und lässt das Parlament abnicken.