• 2 Posts
  • 17 Comments
Joined 1 year ago
cake
Cake day: June 8th, 2023

help-circle
  • Dein Kommentar liest sich für mich wie deine bloße Meinung. Eine substantiierte Auseinandersetzung erkenne ich nicht und woher deine Einschätzung kommt, ist auch nur in wenigen Teilen nachvollziehbar. Ich kenne die Entscheidungsgründe nicht, aber ich kenne die Strafnorm des§ 202a StGB.

    § 202a StGB setzt gegen unberechtigten Zugang besonders gesicherte Daten vorraus. Erfasst davon ist u.a. auch die Sicherung durch Passwort. Ausdrücklich ausgenommen davon ist hingegen die bloße Speicherung von Daten (z.B. auf Magnetstreifen). Ausgenommen nach Zweck der Norm müssen auch sonstige untaugliche (“Sicherungs”)Maßnahmen sein.

    Soweit ein Passwort im Klartext gespeichert wird und ausgelesen werden kann, kann es voraussichtlich gar keine Sicherungsfunktion erfüllen. Das bloße Geheimhalten eines Passworts genügt nämlich nicht, mithin kan auch das “schlechte Verstecken” nicht genügen. Damit ist die Rechtslage weit entfernt von der Klarheit, die du suggerierst.

    Die DSVGO hat im Übrigen nichts mit der Strafnorm zu tun. § 202a StGB erfordert Tathandlung das bloße unbefugte Überwinden einer Zugangssicherung, nicht mehr. Sicherlich nicht, dass durch eine Verletzung der DSVGO potentielle Haftungsfälle losgetreten werden.

    Unmittelbar hat auch das Informieren der Betroffenen über die Möglichkeit der Auslesbarkeit des Passworts nichts mit der Strafnorm zu tun. Die Frage ist nicht, ob die Handlung moralisch okay war oder das Vorgehen des Angeklagten sonderlich schlau. Die Frage ist, ob es strafbar war. Darüber kann man berechtigt streiten. Auch streiten kann man darüber, inwieweit das Amtsgericht im Übrigen mangels vermeintlicher Verständnisprobleme womöglich § 202a StGB falsch angewandt hat.





  • Das ist richtig. Schade, dass es normale Leute trifft, aber Streik soll ja unangenehm sein.

    Die Streiken ja nicht, weil sie eine zu gute Work-Life-Balance haben und paar Million auf dem Konto, sondern weil sie Missstände anprangern. Die kannst du persönlich nicht ändern, sehr wohl aber die Leute deren Chef du eigentlich bist: Die Politiker.

    Genau bei denen sollte deine Kritik landen, damit sich wss tut und Streiks vielleicht mal überflüssig werden.


  • Wenn du in einer staatlichen Einrichtung bist und dein Ausbilder staatlicher Beschäftigter, dann verletzt er nach deinen Aussagen seine Neutralitätspflicht. Bei Beamten gilt das erst Recht.

    Beschwer dich gerne öfter und gerne auch schriftlich. Du bist da nicht, um vollgeschwurbelt zu werden, sondern weil du ausgebildet werden sollst. Wenn seine Vorgesetze keine Disziplinarmaßnahmen ergreifen will und dir nicht erklären kann, wieso nicht, dann eskalier die Sache nach ein paar Versuchen an die ihr vorgesetzte Person.

    Es ist super, dass du dich gegen sowas wehrst. Vor Repressionen kann dich niemand endgültig bewahren, aber kaum jemand hat dein Rückgrat.





  • Ja, indem Bereiche zu sog. verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen erklärt werden.

    Du hast insoweit Recht, dass die StVO Bundesrecht ist, aber die meisten Entscheidungen über die Zuordnung i.S.d. StVO sind unmittelbar an Entscheidungen der Kommunen geknüpft. Es gibt keine Bundesbehörde, die für alle Kommunen Deutschlands alle straßenverkehrsrechtlichen Entscheidungen trifft.

    Wenn dich die Materie der verkehrsberuhigten Bereiche interessiert, auf folgender Website wird das relativ breit erklärt: https://www.stvo2go.de/verkehrsberuhigter-bereich-voraussetzungen/

    Ob alles am Ende rechtens ist und StVO-Konform ist, das kann ich dir nicht sagen. Aber wir werden es wahrscheinlich rausfinden, sobald jemand dagegen klagt und das gerichtlich geprüft wird. Aber in der Mehrheit der Fälle wissen Kommunen was sie machen dürfen.



  • Und ich vergieße keine Träne. Alles hausgemachte Probleme vergangener politischer und wirtschaftlicher Entscheidungen sowie Änderungen in der Politik und Wirtschaft anderer Staaten.

    Die Gründe und mögliche Lösungen sind ewig bekannt, sie werden von “Wirtschaftsexperten” (lies: Neoliberalen und Konservativen) ignoriert. Tja.

    Wer es noch nicht getan hat und noch kann, bildet und qualifiziert euch weiter. Wer jetzt z.B. 30 Jahre in der Autoindustrie oder beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet hat und nicht wechseln kann, der muss vielleicht bald auf Umschulung über Jobcenter hoffen. Traurig, aber meine einzige Empfehlungen zum aktuellen Zeitpunkt.

    Ansonsten bleibt nur hoffen, dass die FDP und SPD nicht alle notwendigen wirtschaftspolitischen Maßnahmen auf Bundesebene blockieren. Bei den Ländern und Kommunen viel Glück!



  • Klar ist das wissenschaftlicher Blödsinn. Aber der Trend geht für die FDP gerade nur in eine Richtung.

    Es ist bemerkenswert, wie sich eine ganze Partei so ungebremst durch ein paar Personen zerlegen lässt und keiner was tut. Da hängen Karrierepokitiker drin, die sich drauf verlassen wieder gewählt zu werden.

    Ich bin so gespannt welches Rettungsbot sich Lindner zurechtgelegt hat und wo er nach seiner “Politikerkarriere” unterkommt. Dann kommt das überraschte Pikachu von der Basis. Geniale Partei voller Bekloppter.


  • Ich schreibe ungern Aufsätze im Internet, v.a. weil das mit Blick auf deine Diskussionen mit den anderen Kritikern deiner blödsinnigen Aussage scheinbar eh wenig bringt. Aber das ist jetzt weniger für dich gedacht, als für alle Mitleser, die am Ende noch den Murks glauben könnten, den du von dir gibst.

    Im Vorfeld der Landtagswahl in Bayern gab es die sog. Flugblatt-Affäre um Aiwanger. Dabei geht es um extrem verwerfliches Zeug, das Hubert Aiwanger früher in seinem Leben offen an geistigem Müll veröffentlicht hat. Ganz unabhängig davon, wie scheiße das war, was Hubsi da an mentalem Durchfall produziert hat, irgendwie ist die Story über dieses Flugblatt ja an die Öffentlichkeit gedrungen.

    Hättest du den Artikel gelesen, dann hättest du erfahren können, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg im Rahmen der noch stattfindenden (und nicht abgeschlossenen!) Ermittlungen einen ehemaligen Lehrer von Hubert Aiwanger als diejenige Person im Verdacht hat, die dieses Flugblatt aus Schulzeiten an die Öffentlichkeit getragen hat.

    Hätte Hubsi in einem seiner Anfälle typischer geistiger Umnachtung diesen Wisch z.B. an die Windschutzscheiben unzähliger parkender Autos gehängt oder z.B. an die Tür vom Rathaus genagelt, sodass irgendwie Allgemeinkundigkeit eingetreten wäre, dann wäre das wohl eine andere Sache.

    Vorliegend geht es bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aber um den Strafparagraphen § 353b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht. Es gibt Abschnitt 30 des Strafgesetzbuches eine Auflistung von Straftaten im Amt. Darunter fällt auch dieser § 353b StGB. Vielfach sind das Straftaten, die Amtsträger des deutschen Staates nicht begehen sollen und die mit besonderer Strafe geahndet sind.

    Amtsträger sind natürliche Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis stehen. Das betrifft in Bayern auch Lehrer als Beamte. Für diese gelten aus mehreren Gesetzen (nicht nur dem StGB) gründend besondere Regeln, weil ihr Verhalten nicht nur eine beachtlichere Außenwirkung gegenüber der Öffentlichkeit hat, sondern weil sie sich deshalb auch an höheren Maßstäben messen lassen müssen.

    § 353b StGB erfasst als Strafvorschrift ausdrücklich in Abs. 1 Nr. 1 Amtsträger, mithin also auch frühere Lehrer von Leuten, die wir gemeinschaftlich scheiße finden dürfen.

    Was § 353b StGB grundsätzlich schützt, sind nicht nur geschützte Geheimnisse, geheime Gegenstände und Nachrichten, sondern auch (beachte: strittig in der Rechtslehre) das Vertrauen der Allgemeinheit in die Verschwiegenheit amtlicher und anderer Stellen.

    Die von § 353b StGB geahndeten Straftaten sind nach Abs. 1 das unbefugte Offenbaren eines Geheimnisses. Ein Geheimnis in dem Sinne ist eine Tatsache, deren Kenntnis nicht über einen begrenzten Personenkreis hinausgeht und die geheimhaltungsbedürftig ist. Es darf also mithin – wie gerade schon kurz angerissen – nicht schon allgemeinkundig sein.

    Der weitere Inhalt und die Details der Tatbestandsmerkmale des § 353b sind viele und würden den Rahmen sprengen, ich spare mir das also vorsorglich.

    Ich stecke natürlich nicht im Verfahren drin. Ich habe auch bei Gott kein Herz für Aiwanger. Und ohne überhaupt zu wissen, was der vormalige Lehrer Aiwangers jetzt konkret an Geheimnissen in der Sache dieses idiotischen Flugblatts erlangt hat, auf jeden Fall kann er nicht einfach – sofern die Berichterstattung hier zutrifft – das antisemitische Flugblatt Aiwangers in desen Schulranzen vor X Jahren finden, behalten, jedem Interessierten zeigen und damit prahlen, und später dann an die Presse rennen und versuchen das möglichst öffentlich zu machen. Auch wenn der Mann mittlerweile pensioniert ist, ist er nicht frei vom Gesetz oder seinen Beamtenpflichten, die auch insoweit fortwirken.

    Unabhängig davon, wie gut und richtig ich es persönlich finde, dass jemand Aiwangers Gedankengut an die Öffentlichkeit getragen hat (und wir haben ja gesehen wie er sich mit Lüge über Lüge gewunden hat), das befreit den früheren Lehrer nicht von potentiellem Fehlverhalten. Es ist also ohne Zweifel angezeigt, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg hier einschreitet und prüft (ja, die ermitteln erst und sperren nicht einfach nach Lust und Laune Leute ins Gefängnis!), ob der Lehrer eine Straftat in seiner (damaligen und zu Teilen bis heute fortwirkenden) Position als Beamter begangen hat. Das ist kein „hur dur, die hauen auf die falschen ein“, so wie du es in drei Zeilen Text versuchst zu framen. Das ist ein funktionierender Rechtsstaat und du solltest froh sein, dass die Staatsanwaltschaft hier Ermittlungen durchführt. Das schützt am Ende des Tages auch dich, denn wer weiß, was deine früheren Lehrer alles an Erkenntnissen über dich erlangt haben und jetzt genauso wenig der Öffentlichkeit erzählen dürfen.

    Als Bürger müssen wir uns darauf verlassen können, dass Amtsträger nicht nach eigenem Ermessen anfangen gegen uns als Bürger tätig zu werden, egal was die von uns halten. Sogar wenn ich persönlich Aiwanger für einen schrecklichen Menschen halte und es gut finde, dass wir als Allgemeinheit über diesen Mist erfahren haben.

    Statt hier Internetkrieger zu spielen und deinen uninformierten Zorn gegen die falschen Instanzen zu richten, könntest du dich doch vielleicht mal politisch engagieren und selbst was dagegen unternehmen, dass so verachtenswerte Personen wie Aiwanger in politische Machtpositionen gelangen. Da gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, aber keine davon ist ein desaströs uninformierter und offen gesagt schlichtweg dummer Dreizeiler auf Lemmy.