Das Bundesverfassungsgericht hat drei Abiturienten aus Bayern Recht gegeben, die gegen Legasthenie-Vermerke in ihren Zeugnissen geklagt hatten. Im Allgemeinen jedoch seien solche Vermerke möglich.
Das finde ich ziemlich konstruiert. Dann müsste sich dein Chef also merken, dass du in Deutsch eine gute Note hattest, wo es eh hauptsächlich um Gedichtinterpretation und ähnliches ging, aber sich dann über deine Rechtschreibung ärgern, und dann auch noch Fragen, wie das kommt. Dann kannst du ja immer noch sagen, dass eine Legasthenie vorliegt. Du musst aber auch nicht, weil deine medizinischen Befunde deinen Arbeitgeber in aller Regeln nichts angehen.
Die Alternative wäre, dass die Legasthenie im Zeugnis steht, und sich der AG denkt “ach nee, nicht so nen Vollidiot, der zu blöd zum Schreiben ist. Nehmen wir lieber einen anderen Kandidaten.” Und schon wird damit Diskriminierung auf Basis der Gesundheit ermöglicht, auch wenn das gar nichts mit deiner tatsächlichen Leistung in dem entsprechendem Beruf zu tun hat.
Das ist aber nur Diskriminierung im strengen Wortsinne, nicht im negativen Sinne. Wenn ein Beruf viel Schreiben beinhaltet und jemand halt (aus was für Gründen auch immer, selbst Schuld bis total unverschuldet) nicht gut darin ist zu Schreiben sollte diese Person den Beruf auch nicht bekommen.
In der gleichen Art und Weise wie ich ja auch keinen Beinlosen als Fußballer einstelle auch wenn er nicht Schuld daran ist dass er keine Beine hat.
Da man seit ca. 30 Jahren nicht mehr auf Schreibmaschinen schreibt, und es soweit gute Autokorrekturen gibt, finde ich das ein schwaches Argument. Weiterhin habe ich in diversen Firmen bereits sehr unterschiedliche Rechtschreibqualitäten mitbekommen. Gerade Vorgesetzte schreiben ihre Mails anscheinend häufig nur fix zusammen und lesen sie sich nicht nochmal vor sem Absenden durch.
Du widersprichst dir hier selber. Entweder die Rechtschreibkorrektur ist so gut dass sie alles kompensiert was selbst jemand der es selbst nicht kann dort zusammen schreibt oder du bekommst regelmäßig Mails mit falscher Rechtschreibung. Beides zusammen ist eher unwahrscheinlich.
Die Rechtschreibkorrektur erkennt Fehler und markiert sie. Wenn man sich aber nicht die zehn Sekunden nimmt, nochmal zu schauen und Fehler zu überprüfen, nutzt die Korrektur auch nichts.
Jemand der weiß, dass er damit Schwierigkeiten hat, würde sie auch nutzen.
Der Widerspruch ist also nicht in der Empirie, sondern im Verhalten von Menschen, die auf Basis von Legasthenie diskriminieren könnten. Genau deswegen sollte das nicht im Zeugnis vermerkt werden.
Das finde ich ziemlich konstruiert. Dann müsste sich dein Chef also merken, dass du in Deutsch eine gute Note hattest, wo es eh hauptsächlich um Gedichtinterpretation und ähnliches ging, aber sich dann über deine Rechtschreibung ärgern, und dann auch noch Fragen, wie das kommt. Dann kannst du ja immer noch sagen, dass eine Legasthenie vorliegt. Du musst aber auch nicht, weil deine medizinischen Befunde deinen Arbeitgeber in aller Regeln nichts angehen.
Die Alternative wäre, dass die Legasthenie im Zeugnis steht, und sich der AG denkt “ach nee, nicht so nen Vollidiot, der zu blöd zum Schreiben ist. Nehmen wir lieber einen anderen Kandidaten.” Und schon wird damit Diskriminierung auf Basis der Gesundheit ermöglicht, auch wenn das gar nichts mit deiner tatsächlichen Leistung in dem entsprechendem Beruf zu tun hat.
Das ist aber nur Diskriminierung im strengen Wortsinne, nicht im negativen Sinne. Wenn ein Beruf viel Schreiben beinhaltet und jemand halt (aus was für Gründen auch immer, selbst Schuld bis total unverschuldet) nicht gut darin ist zu Schreiben sollte diese Person den Beruf auch nicht bekommen.
In der gleichen Art und Weise wie ich ja auch keinen Beinlosen als Fußballer einstelle auch wenn er nicht Schuld daran ist dass er keine Beine hat.
Da man seit ca. 30 Jahren nicht mehr auf Schreibmaschinen schreibt, und es soweit gute Autokorrekturen gibt, finde ich das ein schwaches Argument. Weiterhin habe ich in diversen Firmen bereits sehr unterschiedliche Rechtschreibqualitäten mitbekommen. Gerade Vorgesetzte schreiben ihre Mails anscheinend häufig nur fix zusammen und lesen sie sich nicht nochmal vor sem Absenden durch.
Du widersprichst dir hier selber. Entweder die Rechtschreibkorrektur ist so gut dass sie alles kompensiert was selbst jemand der es selbst nicht kann dort zusammen schreibt oder du bekommst regelmäßig Mails mit falscher Rechtschreibung. Beides zusammen ist eher unwahrscheinlich.
Die Rechtschreibkorrektur erkennt Fehler und markiert sie. Wenn man sich aber nicht die zehn Sekunden nimmt, nochmal zu schauen und Fehler zu überprüfen, nutzt die Korrektur auch nichts.
Jemand der weiß, dass er damit Schwierigkeiten hat, würde sie auch nutzen.
Der Widerspruch ist also nicht in der Empirie, sondern im Verhalten von Menschen, die auf Basis von Legasthenie diskriminieren könnten. Genau deswegen sollte das nicht im Zeugnis vermerkt werden.